Pałac Kamieniec Pałac Kamieniec
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Für Schloss Kamieniec

§ 1

  1. Gäste des Schlosses Kamieniec, die ein Zimmer buchen, sind verpflichtet, beim Check-in an der Rezeption ein Dokument mit einem Foto vorzulegen, das die Identität bestätigt. Wenn sich der Gast weigern sollte, ein solches Dokument so vorzulegen, dass der Check-in durchgeführt werden kann, ist der Rezeptionist verpflichtet, die Ausgabe des Zimmerschlüssels zu verweigern.
  2. Der Gast trägt seinen Vor- und Nachnamen persönlich in die Meldekarte ein und unterschreibt sie. Auf Wunsch des Gastes ist der Rezeptionist verpflichtet, die übrigen Meldedaten selbst aus dem Ausweisdokument einzutragen, das ein Gast zu diesem Zweck an der Rezeption hinterlassen kann. Das Ausfüllen und Unterschreiben der Anmeldekarte ist notwendig und gleichbedeutend mit dem Abschluss eines Vertrages mit dem Hotel über die Erbringung von Hotelleistungen. Grundlage für die Verarbeitung der Daten des Gastes ist der abgeschlossene Vertrag über Hotelleistungen, soweit dies zur Abwehr und Geltendmachung etwaiger Ansprüche erforderlich ist. Nach den Bestimmungen dieser Nutzungsordnung sind die für den Vertragsabschluss mit dem Hotel erforderlichen Daten der Vor- und Nachname, die Wohnanschrift und die Ausweisnummer des Gastes.
  3. Mit dem Antritt des Aufenthaltes im Schloss wird davon ausgegangen, dass der Gast die Hausordnung und die beigefügten Informationen über die persönlichen Daten der Gäste des Schlosses Kamieniec gelesen und akzeptiert hat.
  4. Die Gästezimmer im Schloss Kamieniec werden tageweise vermietet.
  5. Der Hotelaufenthalt beginnt um 15 Uhr am Anreisetag und endet um 11 Uhr am Abreisetag.
  6. Wenn der Gast bei der Anmietung des Zimmers keine Angaben über die Aufenthaltsdauer macht, wird davon ausgegangen, dass das Zimmer für einen Tag angemietet wird.

§ 2

  1. Jeder Wunsch, den Aufenthalt über den am Anreisetag angegebenen Zeitraum hinaus zu verlängern, muss bis 9 Uhr am Tag der Abreise an der Rezeption gemeldet werden.
  2. Schloss Kamieniec berücksichtigt den Wunsch zur Aufenthaltsverlängerung entsprechend der aktuell gegebenen Möglichkeiten.
  3. Wenn eine Verlängerung des Aufenthalts nicht gemeldet wird und persönliche Gegenstände länger als bis 11.00 Uhr in einem Zimmer belassen werden, wird dies als automatische Verlängerung des Aufenthalts um weitere 24 Stunden gewertet.
  4. Wenn es nicht möglich ist, den Aufenthalt zu verlängern, oder wenn Schloss Kamieniec unter den oben beschriebenen Umständen keine freien Zimmer zur Verfügung hat, wird das Eigentum des Gastes kommissionsweise hinterlegt.

§ 3

  1. 1. Der Gast hat das Recht, sich zu beschweren, wenn Mängel in der Qualität der angebotenen Dienstleistungen festgestellt werden. Die Beschwerde sollte unmittelbar nach Feststellung der Mängel in der Qualität der erbrachten Dienstleistungen an der Rezeption vorgebracht werden.
  2. Schloss Kamieniec ist verpflichtet, auf Bemerkungen und Beanstandungen, die sich auf den Service, den Betrieb der Hoteleinrichtungen und die Sauberkeit und Ordnung des Hotels beziehen, unverzüglich zu reagieren, indem es Maßnahmen ergreift, um Mängel und Unzulänglichkeiten unverzüglich zu beheben.

§ 4

  1. 1. Der Gast darf das Zimmer oder die Schlüssel nicht an Dritte weitergeben, auch wenn der Zeitraum, für den er die Gebühr bezahlt hat, noch nicht abgelaufen ist. Voraussetzung für die Nutzung eines Zimmers ist die Vorlage und die Erlaubnis zur Abschrift der Daten des Personalausweises (aus Gründen der Sicherheit des historischen Interieurs des Schlosses).
  2. Schloss Kamieniec kann die Aufnahme eines Gastes verweigern, der während seines vorherigen Aufenthaltes:
    - grob gegen die Hotelordnung verstoßen hat;
    - Schäden am Eigentum des Schlosses oder anderer Gäste verursacht hat; - einen Mitarbeiter verletzt oder beleidigt hat;
    - einer Person, die sich im Schloss aufhielt, Schaden zugefügt oder sie beleidigt hat, oder auf andere Weise den friedlichen Aufenthalt der Gäste oder den Betrieb von Schloss Kamieniec gestört hat.
  3. Schloss Kamieniec hat das Recht, einen Gast, der die oben beschriebenen Verstöße begeht, des Hauses zu verweisen (ohne das Recht auf Rückerstattung der Servicegebühr). Schloss Kamieniec kann vom Gast Schadenersatz zu den allgemeinen Bedingungen verlangen.
  4. Personen, die nicht im Hotel angemeldet sind, können sich von 7.00 bis 22.00 Uhr als Gäste im Hotelzimmer aufhalten.

§ 5

  1. Schloss Kamieniec ist zur Bereitstellung folgender Leistungen verpflichtet:
    - Schaffung von Bedingungen für eine vollständige und ungehinderte Erholung des Gastes;
    - Sicherheit des Aufenthalts des Gastes, einschließlich der Sicherheit der Aufbewahrung der Daten des Gastes;
    - professionelle und zuvorkommende Bedienung in Bezug auf alle Dienstleistungen, die in Schloss Kamieniec angeboten werden;
    - Reinigung des Zimmers und Durchführung notwendiger Reparaturen an der Ausstattung während der Abwesenheit des Gastes, und in Anwesenheit des Gastes nur dann, wenn der Gast einen solchen Wunsch äußert.
  2. Bei Störungen, die nicht behoben werden können, bemüht sich Schloss Kamieniec, die Zimmer soweit möglich zu tauschen oder die Unannehmlichkeiten auf andere Weise zu lindern.
  3. Bei Aufenthalten, die länger als 3 – 4 Nächte dauern, besteht die Möglichkeit, die Bettwäsche und Handtücher zu wechseln und das Zimmer zu reinigen. Bitte melden Sie dies an der Rezeption des Schlosses Kamieniec.

§ 6

  1. Schloss Kamieniec haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, die von Personen, welche die Dienste des Schlosses in Anspruch nehmen, mitgebracht werden, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Wertsachen sollten an der Rezeption des Schlosses hinterlegt werden. Schloss Kamieniec haftet nicht für Kleidungsstücke, die außerhalb der dafür vorgesehenen Orte zurückgelassen werden (da es unmöglich ist, solche Gegenstände zu kontrollieren und zu überwachen).
  2. Die Gäste sollten Schäden an der Rezeption des Schlosses melden, sobald sie ihn entdeckt haben.
  3. Parken im Schlossbereich ist kein Teil der Dienstleistung. Die Parkplätze sind nicht bewacht.
  4. Die Gäste von Schloss Kamieniec sind verpflichtet, sich mit der Einrichtung der Zimmer vertraut zu machen und diese intakt zu halten.
  5. Die Gäste von Schloss Kamieniec tragen die volle materielle Verantwortung für die Beschädigung oder Zerstörung der Einrichtungen und technischen Anlagen des Schlosses, die sie durch das Verschulden ihrer Besucher, die sich bei ihnen aufhalten, verursacht haben. Schloss Kamieniec behält sich das Recht vor, die Kreditkarte des Gastes nach seiner Abreise für die entstandenen Schäden zu belasten.
  6. Es wird vereinbart, dass Ersatzleistungsansprüche für einen berechtigten Schaden wie folgt abgewickelt werden:
    (a) Behebung des Schadens durch Reparatur der beschädigten Sache;,
    (b) vollständige Bezahlung der beschädigten Sache;
    (c) Kauf einer Sache mit ähnlichen Eigenschaften wie die beschädigte Sache.
  7. Rauchen ist im Schloss, außer in den dafür vorgesehenen Bereichen, strikt untersagt. Bei Verstoß gegen das Rauchverbot im Schloss wird dem Gast eine Geldstrafe von 500 PLN auferlegt.
  8. Die Gebühr für die zusätzliche Reinigung des Zimmers bei ungewöhnlicher Verschmutzung beträgt 200 PLN.

§ 7

  1. Schloss Kamieniec haftet nicht für die Beschädigung oder den Verlust von Wertgegenständen, Geld, Wertpapieren und Gegenständen von wissenschaftlichem oder künstlerischem Wert.
  2. Schloss Kamieniec ist aufgrund des Fehlens eines bewachten Parkplatzes für Schäden an oder den Verlust eines Autos oder eines anderen Fahrzeugs nicht verantwortlich.

§ 8

  1. Die Einrichtung ist in den öffentlichen Bereichen videoüberwacht. Die Aufzeichnungen der Überwachung werden für einen Zeitraum von 7 Tagen gespeichert und dann endgültig gelöscht. Die für die Erbringung des Überwachungsdienstes zuständige Stelle ist das Unternehmen Instalatorstwo Niskoprądowe Sławomir Mytych, ul. Boczna 8, 57-350 Kudowa Zdrój. Der Verwalter der durch die Überwachung bereitgestellten persönlichen Daten ist die Firma Tangram Wojciech Hutny, ul. Bohdanowicza 7/19, 02-127 Warschau.

§ 9

  1. Kinder unter 10 Jahren müssen während des gesamten Aufenthalts im Hotel unter der ständigen Aufsicht ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten stehen. Die Erziehungsberechtigten tragen die volle finanzielle Verantwortung für alle von ihren Kindern verursachten Schäden.
  2. Schloss Kamieniec haftet nicht für Personenschäden, die sich aus der Teilnahme der Gäste und der Personen, die die Dienstleistungen von Schloss Kamieniec in Anspruch nehmen – insbesondere an Sport- und Freizeitveranstaltungen, die während ihres Aufenthalts stattfinden – ergeben (Sportrisiken, Handlungen von Dritten).

§ 10

  1. Im Falle des Auftretens einer ansteckenden Krankheit bei einem Gast verpflichtet sich dieser, die Einrichtung sofort zu verlassen, um die Ausbreitung der Krankheit auf andere Personen in der Einrichtung zu verhindern.


§ 11

  1. Auf Wunsch eines Gastes bietet das Hotel die folgenden Dienstleistungen an:
    (a) Bereitstellung von Informationen in Bezug auf Aufenthalt und Reisen;
    (b) Mittag- oder Abendessen gegen Aufpreis;
    (c) unentgeltliche Bereitstellung von Fernsehgeräten in der Einrichtung für den persönlichen Gebrauch für die Dauer des Aufenthalts eines Gastes.

§ 12

  1. In Schloss Kamieniec dauert die Nachtruhe von 22.00 bis 7.00 Uhr (außer an Tagen, an denen Hochzeiten stattfinden, am Silvesterabend, während Integrationstreffen oder Schulungen).
  2. Das Verhalten der Gäste und der Personen, die die Dienstleistungen von Schloss Kamieniec in Anspruch nehmen, darf den ruhigen Aufenthalt der anderen Gäste nicht stören (die Schlossverwaltung kann einer Person, die gegen diese Regel verstößt, die weiteren Dienstleistungen verweigern).

§ 13

  1. Beim Verlassen eines Zimmers sollte der Gast den Fernseher und das Licht ausschalten, den Wasserhahn zudrehen und die Tür abschließen.
  2. Der Gast haftet für alle von ihm oder seinen Besuchern verursachten Schäden oder Zerstörungen an der Einrichtung und der technischen Ausstattung von Schloss Kamieniec.
  3. Aus Gründen des Brandschutzes ist die Verwendung von Heizgeräten, Wasserkochern, Bügeleisen und ähnlichen Geräten, die nicht zur Zimmerausstattung gehören, in den Gästezimmern untersagt.
  4. Aus Gründen des Brandschutzes und der Rauchmeldeanlage sind Rauchen und der Konsum vergleichbarer Substanzen im gesamten Schlossgebäude verboten.
  5. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Vorschriften kann die Schlossverwaltung die Erbringung von Dienstleistungen verweigern. Eine solche Person ist verpflichtet, den Empfehlungen der Schlossverwaltung unverzüglich Folge zu leisten, die in Anspruch genommenen Leistungen zu bezahlen, für Schäden aufzukommen und das Schloss zu verlassen.


§ 14

Persönliche Gegenstände, die der abreisende Gast im Zimmer zurücklässt, werden gegen Erstattung der Portokosten (auf Risiko des Gastes) an die vom Gast angegebene Adresse zurückgeschickt. 
Geht keine solche Anweisung ein, bewahrt das Schloss diese Gegenstände zwei Monate lang auf und vernichtet sie dann.

§ 15

Das Mitbringen von Alkohol auf das Schlossgelände ist ohne Erlaubnis der befugten Person verboten.

§ 16

Es ist verboten, Tiere auf das Schlossgelände mitzubringen, mit Ausnahme von Blindenhunden.

§ 17

  1. Zur Bestätigung der Buchung ist eine nicht rückzahlbare Anzahlung in Höhe von 30 % des Aufenthaltspreises zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens am Tag der Ankunft zu zahlen.
  2. Eine Stornierung oder Verkürzung der Anreise führt nicht zu einer Rückerstattung der Zahlung für den im Voraus gebuchten Aufenthalt.
  3. Die Aufenthaltspakete bilden ein einheitliches Ganzes. Wird ein Paket nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen, führt dies nicht zu einer Rückerstattung.